- Kostenartenrechnung
- 1. Begriff: Teilbereich der traditionellen ⇡ Kostenrechnung, in der die Kosten nach ⇡ primären Kostenarten gegliedert erfasst werden. Die K. stellt das wesentliche Bindeglied der Kostenrechnung zu anderen betrieblichen Informationssystemen (z.B. Finanz-, Material-, Personal- und Anlagenbuchhaltung) dar.- 2. Aufgaben: Die K. dient zumeist ausschließlich als Datenlieferant für die nachgelagerten Teilrechnungen (⇡ Kostenstellenrechnung, ⇡ Kostenträgerrechnung); sie kann Auskunft über die betragsmäßige Entwicklung einzelner Kostenarten im Zeitablauf und über die ⇡ Kostenstruktur des Unternehmens geben.- 3. Grundsätze: (1) Eindeutigkeit: Sämtliche Kostenarten müssen klar definiert werden, damit über ihren Inhalt kein Zweifel aufkommen kann. (2) Überschneidungsfreiheit: Es muss klar sein, welcher Kostenart ein Kostenbetrag zuzuordnen ist. (3) Vollständigkeit: Jeder Kostenbetrag muss einer bestimmten Kostenart zuzuordnen sein.- 4. Aufbau: Die Form der K. wird maßgeblich von den sie speisenden Informationssystemen geprägt, da es unwirtschaftlich und zu zeitaufwändig wäre, sämtliche Kostendaten jeweils neu zu erfassen. Aufgrund des hohen Anteils der ⇡ Grundkosten an den Gesamtkosten folgt der Aufbau der K. wesentlich dem für die Finanzbuchhaltung maßgeblichen ⇡ Kontenrahmen.
Lexikon der Economics. 2013.